Das Kennzeichen „Information zur Barrierefreiheit“ signalisiert, dass detaillierte und geprüfte Informationen zur Barrierefreiheit für alle Personengruppen vorliegen.
Das Kennzeichen „Barrierefreiheit geprüft“ basiert auf „Information zur Barrierefreiheit“ und bedeutet, dass zusätzlich die Qualitätskriterien für bestimmte Personengruppen teilweise oder vollständig erfüllt sind.
Das Logo „Barrierefreiheit geprüft“ wird um Piktogramme ergänzt. Sie signalisieren, für welche Personengruppen die Qualitätskriterien ganz oder teilweise erfüllt werden.
Menschen mit Gehbehinderung | Rollstuhlfahrer | Menschen mit Hörbehinderung | Gehörlose Menschen |
Menschen mit Sehbehinderung | Blinde Menschen | Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen |
Die Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft“ gibt es in zwei Qualitätsstufen:
„Barrierefreiheit geprüft: teilweise barrierefrei“: Die Qualitätskriterien sind für die dargestellte Personengruppe teilweise erfüllt, d. h. das Angebot ist für Rollstuhlfahrer teilweise barrierefrei. Das „i“ im Piktogramm signalisiert, dass man noch einmal genauer nachlesen sollte, ob das Angebot den eigenen Ansprüchen genügt.
„Barrierefreiheit geprüft: barrierefrei“: Die Qualitätskriterien sind für die dargestellte Personengruppe erfüllt, d. h. das Angebot ist für Rollstuhlfahrer barrierefrei.
Musterkennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft“: